Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Agenturen und Fotomodelle und deren Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
(1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des
Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht
ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit
nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden
Ausfallhonorars zzgl. der gesetzl. geltenden MwSt. Jegliche Haftung der Agentur aus
dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und Buyoutzahlungen. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht
spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem
Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und
Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach
Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden
der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen
in der Reihenfolge nach.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie werden von der Agentur
schriftlich unter Angabe der Details per Fax bestätigt und müssen vom Kunden
geprüft und mittels Unterschrift bestätigt umgehend zurück gefaxt werden.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt
es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder
ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis
spätestens 2 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall
beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars.
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen
Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung
wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich
mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits-
und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung
mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Sofern die o.g. Vorlaufzeiten für die Annullierung nicht eingehalten werden, wird
eine Ausfallgage in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars fällig, zzgl. eventueller
Stornierungskosten für Anreise und Hotel.
(6) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten
Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den
Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung
4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung
von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort
beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen
zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet.
Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 20 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort
(location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde
pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte
zzgl. MwSt.
(1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires
(Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung
mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt und Teil-Akt, Konsumgüterwerbung, Bademoden, Werbung mit
Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models
60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen
bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie
ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt.
Der Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu
4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz,
es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.
(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs-
und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und
Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen
Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-,
Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale
richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung
erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort
tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend
aufzuteilen.
Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die
Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu
erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.
Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt
jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit
dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche
berechtigte Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.)
hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände
nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen
Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung
für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung
nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu
verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Die Haftungsansprüche durch schuldhaftes Verhalten des Models sind auf das
zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Für Hair-Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten
Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten
Kunden ein Jahr innerhalb Deutschlands für den vereinbarten Verwendungszweck, das
vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist
beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der
Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays,
Citylights, Videos und TV sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer
ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung
der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt.
Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde,
findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der
Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und
Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der
Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu
Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige
als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt
für die Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.
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